Der Ermessensspielraum der Stadt

Die Westfälischen Nachrichten berichten in der Ausgabe vom 15.08.2014 über den Versuch von Anwohnern sich gegen einen Gebührenbescheid der Stadt zu wehren: Es geht um eine Gebührenrechnung für die Straßenreinigung, aber um die 17,28 bzw. 14,40 €/Jahr wird es wohl nicht gehen.

Während die Stadt sich einen Ermessensspielraum einräumt, fühlt man sich als Bürger übergangen und bevormundet. Einwände und Beschwerden an die zuständigen Stellen laufen ins Leere. Aber wer ist letztendlich die „zuständige Stelle“?


Ermessensspielraum ist oft eine gute Sache: Während die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Warendorf vom 23.12.2005 noch den Hinweis enthielt, dass die Übertragung der Reinigungspflicht (insb. Winterdienst) auf Dritte nur nach Zustimmung durch die Stadt und Nachweis einer ausreichenden Haftlichtversicherung gestattet sei, und die Stadt nach eigenem Ermessen räumt, findet man jetzt (Fassung vom 23.12.2013) nur den Hinweise auf

[…] § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.10.2013 (GV. NRW 2013 S. 564), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18.12.1975 (GV NRW S. 706 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW S. 390) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW S. 687) […]

Alles klar, oder? Im sehr kalten und schneereichen Winter 2009/2010 führte der „Ermessensspielraum“ dazu, dass ein Schulweg während der Winterferien nicht geräumt wurde (wozu auch?) und zum Beginn der Schule der festgefahrene Schnee eine Eisschicht bildetet, die sich gefühlt einen Monat gehalten hat. Fehler passieren nun mal.

Der Rat der Stadt Warendorf beschließt fast jedes Jahr kurz vor Weihnachten eine Aktualisierung der Satzung. Die Entsorgungsbetriebe der Stadt setzen diese Satzung nur um. Vielleicht sind in der Ratssitzung in Zukunft mehr Bürger, die ihre Meinung vorbringen?!

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